Ent­schädig­ungs­be­rechn­ung

Die Entschädigungsberechnung bei der Gebäudeversicherung wird vorgenommen, um zu ermitteln, welche Entschädigung Ihnen als Haus- oder Wohnungsbesitzer nach teilweiser oder vollständiger Zerstörung oder einer Beschädigung des Gebäudes zusteht. Die Entschädigungsberechnung erfolgt unterschiedlich davon, welche Art des Sie mit dem Wohngebäudeversicherer vereinbart haben. Das können sein:

Entschädigungsberechnung nach Neuwert

Je nach Art des Versicherungswerts erfolgt die Berechnung auf unterschiedliche Weise. Die gleitende Neuwertversicherung ist bei Wohngebäudeversicherungen die bei weitem am häufigsten genutzte Variante. Dabei wird als gleitender Neuwert der Betrag angesehen, der notwendig ist um "Sachen in gleichwertiger Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederherzustellen". Maßgeblich dafür sind die ortsüblichen Neubauwerte einschließlich aller Gebühren für Architekten, und alle Kosten für Konstruktion und Planung. Der Baupreisindex multipliziert mit dem Wert 1914 stellt damit in der gleitenden Neuwertversicherung nicht automatisch den höchsten möglichen Entschädigungswert dar.

In Entschädigungsberechnung einfließende Kosten

Neben den Wiederherstellungskosten wie oben beschrieben kommen noch folgende andere Entschädigungsleistungen in Betracht:

  • bei Beschädigungen des Gebäudes: ortsübliche Reparaturkosten, eventuell Erstattung der Differenzkosten bei Wertminderungen
  • Zerstörung oder Abhandengekommene Sachen: Wiederbeschaffungskosten für Neuanschaffung
  • Mehrkosten durch Behörden (etwa notwendiger veränderter Wandaufbau, Dämmstandards, etc.) - nur teilweise übernommen
  • Mietausfälle
  • Aufräum-, Bewegungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten: gewöhnlich bis zu 5 % der Versicherungssumme, mehr ist möglich
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