Krankentagegeld

Krankentagegeld Versicherung Vergleich für 2023

Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine Einkommensabsicherung für Erwerbstätige. Arbeitnehmer und Selbstständige, die länger krank werden, sichern sich mit dieser Absicherung ihre Existenz bzw. ihren gewohnten Lebensstandard.

Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung lohnt sich auch für gesetzlich Versicherte. Sie erhalten vom 43. Krankheitstag an zwar Krankengeld der GKV, doch beträgt dieses bis zu einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nur 70 Prozent des Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Für das darüber liegende Gehalt gibt es kein Krankengeld.

Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes ist der Ausfall eines Arbeitseinkommens. Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt. Erst nach Einstellung dieser Lohnfortzahlung kann das Krankentagegeld zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt werden.

Privates Krankentagegeld und gesetzliches Krankengeld dürfen zusammen nicht höher sein als das Nettoeinkommen.

Selbstständige müssen bei Arbeitsunfähigkeit bzw. während der gesetzlichen Mutterschutz-Zeiten um ihre Einkünfte fürchten. Zur Vermeidung von Verdienst-ausfällen ist eine zuverlässige Krankentagegeld-Versicherung für sie unverzichtbar.

Wer selbstständig tätig ist, kann für die Auszahlung des Krankentagegeldes auch einen früheren Zeitpunkt vereinbaren. Das kann von existenzieller Bedeutung sein, da mit Beginn der Krankheit oft auch das Einkommen ausbleibt.

Als Höchstgrenze darf das Krankentagegeld zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Der Verdienstausfall während des Mutterschutzes gilt in der privaten Krankentagegeldversicherung ebenfalls als Versicherungsfall. Wenn Sie Ihre Versicherung mindestens acht Monate zuvor abgeschlossen haben, zahlt Ihnen der Versicherer deshalb dann das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld.