Ratgeber

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Eine Wohngebäudeversicherung deckt Sachschäden an Haus und Wohnung ab. Doch was genau ist eigentlich bei einer Gebäudeversicherung versichert? Hierbei sollten Sie über versicherte Gefahren wie Feuer oder Wasser, versicherte Schäden sowie versicherte Gebäude und Gebäudebestandteile Bescheid wissen.

Versicherte Gefahren

In der Regel wird die Wohngebäudeversicherung als Basisschutz-Police mit optionalen Zusatzbausteinen zur Absicherung gegen mehr Gefahren angeboten.

  • Feuer, Brand, Blitz
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

  • Überspannung durch Blitz (indirekt)
  • Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau bei Starkregen, Schneedruck, Lawine, Erdgeben, Erdrutsch, Erdfall)
  • Glasbruch
  • Schäden durch Dritte (Wohnungseinbruch, Vandalismus, Brandstiftung)

Versicherte Schäden

Mit einer passenden Wohngebäudeversicherung sind Sie als Immobilienbesitzer bei folgenden Schäden versichert:

Hierbei handelt es sich um Erstschäden, die direkt etwa durch Wasser oder Sturm entstanden sind.

  • Blitzschäden, Überspannungsschäden
  • Brand-, Feuer-, Sengschäden
  • Hagel- und Sturmschäden
  • Leitungswasserschäden, Rohrbruchschäden
  • Schäden durch Dritte, wie sie bei Einbruch, Vandalismus und Brandstiftung auftreten

Allmählichkeitsschäden, die erst nach längerem Einwirken einer versicherten Gefahr auftreten und daher erst mit der Zeit erkannt werden können, sind ebenfalls Teil des Versicherungsschutzes der Gebäudeversicherung. Ein Beispiel ist Schimmelbefall an Wänden und Zimmerdecken aufgrund von langjährigem Einwirken von Feuchtigkeit.

Schäden, die als Folge eines anderen versicherten Schadens (Erstschaden) auftreten, werden als Folgeschäden bezeichnet. Sie können ebenfalls durch eine Wohngebäudepolice abgedeckt sein. Beispielsweise handelt es sich um einen Folgeschaden, wenn das Dach durch Sturm abgedeckt wurde und der eindringende Regen die Bausubstanz in Mitleidenschaft zieht.

Versicherte Gebäude und Gebäudebestandteile

Viele Immobilienbesitzer schließen eine Wohngebäudeversicherung ab, weil sie in erste Linie an ihr Haus oder die Wohnung im Mehrfamilienhaus denken. Doch die Versicherung schütz noch viel mehr als nur das Hauptgebäude. So können auch Nebengebäude wie Garagen oder Geräteschuppen und diverse Gebäudebestandteile, d. h. fest mit dem Haus verbundene Gegenstände wie WC, Parkett oder Heizung über die Wohngebäude-Police versichert sein. Damit die Nebengebäude vom Versicherungsschutz erfasst werden, müssen sie beim Wohngebäudeversicherungsvergleich bzw. beim Abschluss der Versicherung angegeben werden. Später errichtete Nebengebäude können dem Versicherer genannt und nachträglich in den Versicherungsvertrag mitaufgenommen werden. Dies gilt auch für Außenanlagen (z. B. Markisen, Außenlampen). Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber "Gebäudebestandteile".

Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Wofür zahlt die Wohngebäudeversicherung eigentlich? Die Frage ist nicht unberechtigt. Schließlich wollen wissen, was Sie für Ihr Geld (den Versicherungsbeitrag) im Schadensfall bekommen. Generell kommt die Versicherung für folgende durch den Schaden entstandene Kosten:

  • Kosten für Reparatur und Wiederherstellung
  • Kosten für Abbruch- und Aufräumarbeiten
  • Kosten für kurzfristige Hotelunterbringung oder Ersatzmietwohnung, wenn das Eigenheim unbewohnbar ist
  • Mietausfall bei vermieteten Immobilien
  • Kosten für einen Sachverständigen
  • Kosten für die vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub (vom Versicherungstarif abhängig)
Gut zu wissen

Da es – abhängig vom Gebäude – in Deutschland eine Rauchmelderpflicht gibt, überprüfen Sie, ob sie einen Rauchmelder installiert haben. Wenn nicht, kann die Versicherung im Schadensfall ihre Leistung zur Schadensregulierung deutlich kürzen und Sie bleiben auf den übrigen Kosten sitzen. In unserem Ratgeber erfahren Sie Wissenswertes zu Rauchmelderpflicht und Rauchmelderinstallation.

Wofür zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Positiv für alle Wohnungs- und Hausbesitzer: Die Leistungen einer Wohngebäudeversicherung sind wirklich umfangreich. Dennoch gibt es viele Fälle, in denen die Gebäudeversicherung an ihre Grenzen stößt. So bezieht sich der Versicherungsschutz nur auf Sachschäden, nicht aber auf die Haushaftpflicht, bei der Dritte Schadensersatzanspruch an Sie als Hausbesitzer haben. Auch glauben viele, dass auch das Mobiliar durch die Wohngebäudeversicherung geschützt ist. Hier hilft aber nur die Hausratversicherung weiter. Lesen Sie hier im Wohngebäude-Ratgeber weiter, was nicht versichert ist.

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