Nebengebäude

Nebengebäude sind in der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich in gleicher Weise wie das Hauptgebäude mitversichert. Voraussetzung dafür ist aber, dass die betroffenen Nebengebäude im Versicherungsschein aufgeführt sind.

Definition von "Nebengebäude"

Grundsätzlich gelten Gebäude für die Wohngebäudeversicherung als Nebengebäude, wenn sie

  • freistehend und nicht mit dem Hauptgebäude verbunden sind,
  • nicht wohnwirtschaftlich genutzt werden und
  • massiv gebaut sind, BAK I oder BAK II

Carports, Gartenhäuschen, Gewächshäuser oder Geräteschuppen zählen also nicht als Nebengebäude nach dieser Definition, können aber dennoch beim Gebäudeversicherung Vergleich separat angegeben und über die Wohngebäudepolice versichert werden. Alles, was nicht fest mit dem Erdboden verbunden ist, so auch Wohnwagen und Zelte, wird nicht als Nebengebäude angesehen.

Wann ist ein Nebengebäude nicht versichert?

Wurde ein Gebäude erst nach Abschluss der Gebäudeversicherung errichtet und ist nicht im Versicherungsschein aufgelistet, erstreckt sich der Schutz nicht auf dieses Nebengebäude. Eine weitere Ausnahme vom Versicherungsschutz kann bestehen, wenn Nebengebäude eine bestimmte Größe überschreiten. In manchen Fällen muss das angrenzende Gebäude dann separat versichert werden, dafür gelten häufig eigene Sondertarife. Bei allen Haupt- und Nebengebäuden sind alle fest eingebauten Sachen (etwa eine Einbauküche) ebenfalls mitversichert. Auch bei Satellitenanlagen oder anderen Gebäudebestandteilen ist die Wohngebäudeversicherung die leistende Versicherung und nicht die Hausratversicherung.

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