Ratgeber

Was zählt zu den Gebäudebestandteilen in der Wohngebäudeversicherung?

Mit einer Wohngebäudeversicherung ist das versicherte Gebäude finanziell gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel geschützt. Doch was zählt alles zum Gebäude? Grundsätzlich ist nicht nur der eigentliche Baukörper abgesichert, sondern auch sämtliche Bestandteile der versicherten Immobilie. Von Gebäudebestandteilen ist dann die Rede, wenn es um Sachen geht, die in das Gebäude "eingefügt" bzw. fest mit ihm verbunden sind.

Zu den Gebäudebestandteilen zählen:

  • Fenster und Türen (innen und außen)
  • Heizungsanlagen
  • sanitäre Anlagen
  • Einbauküchen/-möbel, die im Gegensatz zu Anbauküchen/-möbeln individuell für das Haus geplant und gefertigt wurden
  • Teppiche, Tapeten, Bodenbeläge wie Parkett/Laminat
  • Antennenanlagen, Außenlampen, Blitzableiter, Markisen, der Regenschutz für die Haustür sowie das Hausnummernschild

Photovoltaik-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen sind nicht selten separat zu versichern und demnach zuschlagspflichtig. Genauso verhält es sich auch mit Nebengebäude wie Geräteschuppen, Gartenhaus, Carports und Garagen sowie Anbauten und Vordächer. Wurden Gebäudebestandteile erst nachträglich – als nach Abschluss der Wohngebäudeversicherung – am Haus angebracht, sollte dies dem Versicherer gemeldet werden.

Nicht vom Vermieter eingebrachte Gegenstände

Vom Mieter eingefügte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt, sind nicht mitversichert. Hier kommt im Einzelfall die Hausratversicherung des Mieters für die Schadenregulierung auf. Einige Versicherer sind in ihren besseren Tarifen dazu übergegangen, auch den Diebstahl von fest verbundenen Gebäudebestandteilen bis zu einer bestimmten Höhe mitzuversichern.

Gebäudebestandteil vs. Gebäudezubehör

Von den Gebäudeteilen abzugrenzen ist das Gebäudezubehör, welches auf bewegliche Sachen abstellt, die sich im oder am Gebäude befinden und der überwiegenden Zweckbestimmung bzw. Instandhaltung des Gebäudes dienen (z.B. Heizstoffe in Sammelbehältern, bauliche Ersatzteile, Hundehütten, Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen). Aber auch hier gibt es Wohngebäudetarife, die diese Gegenstände mitversichern. Welche das sind, erfahren Sie im Wohngebäudeversicherung-Leistungsvergleich hier auf GELD.de.

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