Ratgeber

Versicherung Ihrer Photovoltaikanlage

Immer mehr Hausbesitzer lassen mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach die Sonne für sich arbeiten lassen. Allerdings bedeutet Photovoltaik auch eine nicht geringfügige Investition, die auch geschützt werden sollte. Eine Versicherung der Anlage bei Sachschäden ist daher empfehlenswert. Eine Möglichkeit ist die Gebäudeversicherung.

Photovoltaikanlage geschützt

Grundsätzlich lässt sich die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Schäden absichern. Allerdings ist sie nicht automatisch mitversichert. Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung können Sie die Photovoltaikanlage als Ausstattungsmerkmal mit angeben. So werden Sie beim Gebäudeversicherung-Vergleich von GELD.de nach Leistung der Anlage in kWp und der Versicherungssumme der Anlage gefragt, damit die gesamte Versicherungssumme auch etwaige Schäden Ihrer Photovoltaikanlage umfasst.

Haben Sie bereits eine Wohngebäudeversicherung, sollten Sie unbedingt einen Blick in die Vertragsunterlagen werfen. Im Versicherungsvertrag muss Ihre Photovoltaikanlage mit eingeschlossen sein. Ansonsten sehen Sie bei einer beschädigten Anlage keinen Cent.

Wie versichert die Gebäudeversicherung meine Photovoltaikanlage?

In der Wohngebäudeversicherung sind standardmäßig Sachschäden an der Anlage durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, aber auch Explosion, Implosion und Überspannung durch direkten Blitzeinschlag versichert. Geht Ihre Photovoltaikanlage kaputt, kommt die Versicherung für Reparatur- bzw. Ersatzkosten, aber auch Aufräumkosten auf.

Blitzschutz für mehr Sicherheit der Elektronik

Schon im eigenen Interesse sollten Sie als Besitzer einer Photovoltaikanlage auf ausreichenden Blitzschutz achten. Manch ein Gebäudeversicherer verlangt sogar den Nachweis eines Blitzschutzes. Andernfalls wird der Versicherungsschutz abgelehnt. Hierbei ist in äußeren und inneren Blitzschutz zu unterscheiden. Solche Maßnahmen schließen einen Blitzableiter (inkl. Fangeinrichtung) für die Anlage ebenso wie Überspannungsschutzgeräte (Surge Protective Devices, kurz SPD) ein.

Installation der Photovoltaikanlage unbedingt der Versicherung melden

Wer sein Dach mit einer Photovoltaikanlage aufrüstet, muss das unbedingt seiner Wohngebäudeversicherung melden – am besten schriftlich per E-Mail oder Brief, damit auch für die neue Anlage Versicherungsschutz bestehen kann. Der Versicherer wird ggf. den Versicherungsvertrag anpassen und die Versicherungssumme anheben. So eine Photovoltaikanlage kostet schließlich mehrere Tausend Euro. Besser, wenn dieser Wert mitversichert ist. Dasselbe gilt natürlich auch für Solarthermie- oder Geothermieanlagen oder Wärmepumpenanlagen. Auch wenn Sie Ihre Anlage in einer eigenständigen Police absichern, sollten Sie Ihrer Wohngebäudeversicherung die Errichtung der Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach melden, denn sie bedeutet eine Gefahrenerhöhung.

Grenzen der Wohngebäudeversicherung

Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage durch bspw. Hochwasser und Erdbeben oder Betriebsausfall sind mit einer Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Wollen Sie mehr Sicherheit, sollten Sie über eine separate Photovoltaikversicherung nachdenken. Die schützt im Zweifelsfall auch bei Überspannungsschäden und sogar bei Fehlern, die bei der Aufstellung und Installation entstehen können. Diese Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen ersetzt sogar die Einspeisevergütung, die bei Ausfall der Anlage sonst ausbliebe. Die sogenannte Allgefahrenversicherung (All-Risk-Versicherung) setzt noch eins drauf. Sie schützt zusätzlich auch bei Vandalismus und Diebstahl.

Wohngebäude­versicherung
Testsieger und mehr als 200
Tarifkombinationen im Vergleich