Ratgeber

Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert?

Die grobe Fahrlässigkeit stellt eine häufige Ursache dafür dar, weshalb der Gebäudeversicherer nicht oder nur eingeschränkt leistet. Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz sind die Gesellschaften auch dazu berechtigt. Klassische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind brennende Kerzen, oder auch nicht ordnungsgemäß verriegelte Türen bzw. angekippte Fenster im Falle eines Einbruchs.

Grobe Fahrlässigkeit vs. Vorsatz

Allgemein gilt: Sämtliche Personen, von denen erwartet werden kann, dass sie die Folgen einer Handlung voraussehen müssten und die dennoch so handeln, verhalten sich grob fahrlässig und begehen demzufolge eine Sorgfaltsverletzung. Hiervon abzugrenzen ist der Vorsatz, bei dem der Schaden vorsätzlich und somit absichtlich herbeigeführt wird.

Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit

Immer wieder zum Streit zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen kommt es auch in Bezug auf die Quotelung und damit die Höhe der Leistungskürzung. Wer bei grober Fahrlässigkeit nicht mit einer eheblichen Entschädigungskürzung oder gar mit der Ablehnung des Versicherungsschutzes konfrontiert werden möchte, sollte mit dem Versicherer einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbaren.

"Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" klingt kompliziert, ist aber schnell erklärt: Verzichtet der Versicherer auf diese Einrede – also den Einwand, dass ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist, muss der Versicherte nicht fürchten, dass er auf den Kosten für den Schaden sitzen bleibt. In einigen besseren Tarifen erklären sich die Gesellschaften dazu bereit, bis zu einer bestimmten Erstattungsgrenze oder sogar grundsätzlich von einer Anrechnung der groben Fahrlässigkeit abzusehen. Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung sollten demnach Vertragseinzelheiten und Tarifdetails kritisch und aufmerksam geprüft werden. Auskunft über die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit gibt auch ein Tarifvergleich auf GELD.de. Wählen Sie dafür einfach "Ja" bei der Option "Grobe Fahrlässigkeit" aus. Dann werden nur Tarife angezeigt, die dieses Risiko mitversichern.

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