All­ge­fahren­deck­ung

Eine Allgefahrendeckung bedeutet in der Wohngebäudeversicherung die größtmögliche Brandbreite an versicherten Gefahren zum Schutz Ihrer Immobilie. Die Allgefahrendeckung wird häufig auch AllRisk Deckung genannt. Besonderheit gegenüber anderen Tarifen ist bei der AllRisk Deckung allerdings, dass auch bisher noch unbekannte oder nicht genannte Gefahren mit abgedeckt sind.

Grobe Fahrlässigkeit als Teil der AllRisk-Deckung

In der Regel ist grobe Fahrlässigkeit bei Wohngebäudeversicherungen mit Allgefahrendeckung mitversichert. Damit leistet die Versicherung auch dann, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, und dadurch ein Schaden entstanden ist. Auch für Schäden, die durch unbefugte Dritte entstanden sind, also etwa Einbruchschäden am Haus oder an der Wohnung wird meist mitgehaftet.

Dennoch Ausschlüsse bei Allgefahrendeckung

Nicht gedeckt sind allerdings Gefahren, die der Gebäudeversicherer ausdrücklich ausschließt – oder die Sie als Versicherungsnehmer nicht absichern möchten. Zudem sind im Allgemeinen vorsätzlich herbeigeführte Schäden – im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit – von der Allgefahrendeckung ausgeschlossen. Schwer zu kalkulierende Risiken wie Schäden durch Kriegsereignisse oder durch Unfälle mit Kernenergie sind ebenfalls nicht Teil der Allgefahrendeckung. Eine Allgefahrendeckung bezieht sich auf die versicherten Gefahren und bedeutet nicht, dass für alle Schäden in unbegrenzter Höhe geleistet wird. Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei bestimmten Schäden kann die Maximalleistung vom Versicherer durchaus nach oben begrenzt werden. Mindestversicherungssummen und Selbstbeteiligungen, die den Versicherungsbeitrag reduzieren, sind bei einem AllRisk Versicherungstarif möglich und auch häufig.

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