Leitungs­wasser­ver­sicher­ung

Eine Leitungswasserversicherung ist in den meisten Wohngebäudeversicherungen miteingeschlossen. Sie deckt alle Schäden am Haus, die durch Leitungswasser entstehen. In der Praxis sind das:

  • Schäden durch Rohrbrüche oder undichte Rohre (Frischwasser und Abwasser)
  • Schäden durch defekte Armaturen oder Anschlüsse bei Waschmaschine, Boiler, etc.
  • Schäden durch undichte Geräte

Nicht versicherte Schäden

Schäden, die durch den Wassereinbruch bei Hochwasser oder Überschwemmungen verursacht werden, deckt die Leitungswasserversicherung nicht ab. Dafür ist eine sogenannte Elementarversicherung als zusätzliche Option für Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung notwendig. Wirksam ist die Versicherung bei neuen Gebäuden auch nicht in der Bauphase, sondern erst nach kompletter Fertigstellung des Gebäudes. Für Baustellenschäden durch Wasseraustritt gibt es keine Haftung. Ebenfalls meist nicht mitversichert sind alle Arten von Wasserbehältern: Darunter fallen Zisternen, aber auch Aquarien oder Wasserbetten. In den meisten Fällen können Wasserbehälter jedoch zusätzlich mitversichert werden.

Leistungsausschluss bei Leitungswasserversicherung

Für eine Leistung der Versicherung ist außerdem maßgeblich, dass es sich beim Wasseraustritt um "bestimmungswidriges Austreten" gehandelt hat. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind damit also ausgeschlossen. Unbeaufsichtigte Kinder stellen meist eine Ausnahme dar. Nur Tarife mit Allgefahrendeckung decken oft auch fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden mit ab.

Wohngebäude­versicherung
Testsieger und mehr als 200
Tarifkombinationen im Vergleich