Innere Unruhen

Mit inneren Unruhen ist die landesinnere Sicherheit gemeint, welche durch beispielsweise Krieg, Gewaltausschreitungen bei Demonstrationen oder durch Störung der öffentlichen Ordnung andere Gruppierungen gefährdet ist. Voraussetzung ist, dass es sich um Menschenansammlungen handelt, die aus der Massen heraus Schäden verursachen. Ist nur eine leicht überschaubare Gruppe unterwegs und schädigt fremdes Eigentum, fällt dies in der Regel unter Vandalismus. Bei inneren Unruhen macht sich nicht selten eine Zerstörungswut unter den Beteiligten breit, bei denen Unbeteiligte zu Schaden kommen. Deutschland gilt in puncto innerer Sicherheit als sehr stabil, wenngleich es in letzter Zeit vermehrt zu derartigen Ausschreitungen mit Schädigungen Unbeteiligter kam.

Während Schäden durch innere Unruhen bei Haftpflichtversicherungen grundsätzlich ausgeschlossen sind, bieten viele Versicherungsunternehmen bei der Wohngebäudeversicherung entsprechenden Versicherungsschutz an. Wird ein Stein durch ein Fenster im Wohnhaus geworfen, zählt dies als Schaden durch innere Unruhen. Gleiches ist der Fall, wenn der Gartenzaun auf einem versicherten Grundstück beschädigt wird oder Brandkörper für Schäden an versicherten Objekten sorgen. Der Versicherungsumfang der einzelnen Versicherungsunternehmen kann unterschiedlich ausfallen. Über den Vergleichsrechner unter GELD.de können verschiedene Angebote eingesehen werden.

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