Brand­ver­sicher­ungs­wert

Der Brandversicherungswert bestimmt den Wert eines Gebäudes, und damit die Kosten, die eine Wohngebäudeversicherung für den Wiederaufbau leisten muss, wenn das Gebäude vollständig abbrennt.

Berechnung des Brandversicherungswerts

Als Basis für den Brandversicherungswert eines Gebäudes wird in der Regel der Wert 1914 genommen. Dieser Wert wird dann mit dem Baupreisindex, häufiger aber noch mit dem gleitende Neuwertfaktor multipliziert, um einen Anhaltspunkt zu erhalten, welche Kosten der Versicherer im Totalschadensfall (vollständiges Niederbrennen) für den Wiederaufbau zu leisten hätte.

Abgrenzung Baupreisindex und gleitender Neuwertfaktor

Der Unterschied zwischen dem Baupreisindex und dem gleitenden Neuwertfaktor liegt darin, dass der gleitende Neuwertfaktor neben dem Baupreisindex zusätzlich noch den Tariflohnindex mit 20 % Gewicht berücksichtigt und somit die Kosten für einen Wiederaufbau genauer angeben kann. Dieser Faktor ist allerdings nur ein empfohlener, für die Versicherung nicht bindender Richtwert, der auch nicht veröffentlicht wird. Der Brandversicherungswert ist damit also weder ein Marktwert noch ein Verkehrswert eines Gebäudes und kann von diesen Werten deutlich abweichen. Es handelt sich dabei um die geschätzten Kosten für den Wiederaufbau des Hauses - für den Versicherer also praktisch das versicherte Risiko.

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