Ratgeber

Wer kann Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung sein?

Wer eine Wohnung oder ein Haus besitzt sollte diese in jedem Fall versichern. Doch kann nur der Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung abschließen oder können auch andere Personen Versicherungsnehmer sein?

Wer kann alles eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Oftmals fragen Mieter, ob Sie gegebenenfalls eine Wohngebäudeversicherung abschließen können, wenn der Vermieter dies nicht tut. Das ist allerdings nicht möglich, da Eigentum eine direkte Voraussetzung für die Versicherung einer Immobilie ist. Grundsätzlich sollten also ausschließlich Immobilienbesitzer eine solche Versicherung abschließen. Bei einem Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen hingegen sieht dies zumeist anders aus. Hier müssen alle Wohnungsinhaber gemeinsam als Eigentümergemeinschaft die entsprechende Versicherung abschließen, um einen vollständigen Versicherungsschutz der Immobilie zu gewährleisten. Bei einer Eigentümergemeinschaft sind allerdings noch weitere Faktoren zu berücksichtigen. Informationen finden Sie hier im Wohngebäudeversicherung-Ratgeber auf GELD.de.

Für wen ist eine Gebäudeversicherung überhaupt sinnvoll?

Grundsätzlich ist eine solche Versicherung für jeden sinnvoll, der eigene Immobilien besitzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilien selbst genutzt oder vermietet werden oder gegebenenfalls aktuell leer stehen. In all diesen Fällen bietet eine Wohngebäudeversicherung eine angepasste und umfassende Leistung entsprechend den Ansprüchen des Versicherten und den in der Versicherungspolice vereinbarten Faktoren.

Können Verwandte eine Gebäudeversicherung abschließen?

Oftmals kommt es vor, dass dritte Personen aus der Verwandtschaft eine Gebäudeversicherung abschließen möchten – ob als unverheirateter Partner, als Kind oder auch als Elternteil des Immobilienbesitzers. Dies ist zwar möglich, setzt aber das Einverständnis des Immobilienbesitzers voraus. Dies wird von den Versicherungen im Vorfeld in der Regel abgeklärt. Wichtig ist vor allem, dass die Wohngebäudeversicherung zugunsten des Eigentümers der Immobilie abgeschlossen wird. Wird eine Versicherung zu Unrecht abgeschlossen und nicht gekündigt, kann es schnell zu Problemen kommen. Möchte der Immobilieneigentümer nun eine eigene Wohngebäudeversicherung abschließen, sollte er immer die unrechtmäßige Versicherung vor dem Abschluss der neuen Versicherung angeben. Nur so können rechtliche Probleme durch Doppelversicherungen vermieden werden.

Fremde (z. B.) Mieter können keine Gebäudeversicherung abschließen. Aber folgende Verwandte dürfen Versicherungsnehmer sein, wenn der Begünstige der Eigentümer ist:

  • (unverheiratete) Partner des Immobilienbesitzers
  • Kinder des Eigentümers
  • Eltern des Eigentümers

Als Immobilienbesitzer sollten Sie immer eine passende und auf Ihre Immobilie zugeschnittene Wohngebäudeversicherung abschließen. Der Vergleichsrechner auf GELD.de bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die passende Versicherung mit den gewünschten Versicherungsleistungen für Sie zu finden.

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