Ratgeber

Was ist mit der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümergemeinschaft?

Viele Gebäude sind nicht in der Hand eines einzelnen Immobilienbesitzers, sondern als Mehrfamilienhaus in verschiedene Eigentumswohnungen aufgeteilt. Doch auch in diesem Fall ist eine Wohngebäudeversicherung von entscheidender Bedeutung. Allerdings stellen sich viele Käufer von Eigentumswohnungen die Frage, wie die Versicherung in einem solchen Fall geregelt ist. Über die Eigentümergemeinschaft lässt sich diese Frage in der Regel schnell und einfach klären.

Teilungserklärung wichtig bei Eigentümergemeinschaft

Das Wohnungseigentumsgesetz (WoEiG) klärt alle wichtigen Fragen rund um Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen. Laut§21 Absatz 5 Punkt 3 WoEigG ist zumindest eine Feuerversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert und auch die Versicherung gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Wohnungseigentümer verpflichtend. Wichtiger Fachbegriff hierbei ist die sogenannte Teilungserklärung. Diese ist in einem solchen Gebäude verpflichtend und definiert genau und vor allem möglichst rechtssicher, welche Teile des Gebäudes als Sondereigentum und welche als Gemeinschaftseigentum gelten. Dies ist vor allem wichtig, um bei Schäden oder anfallenden Instandsetzungen, Sanierungen oder Reparaturen die richtige Personengruppe in Regress nehmen zu können.

Entscheidung zum Versicherungsabschluss oder -wechsel

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht aus allen Eigentümern innerhalb des Gebäudes oder der Wohnanlage und muss sich mindestens einmal pro Jahr versammeln. Im Rahmen dieser sogenannten Eigentümerversammlung können alle wichtigen und notwendigen Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden. Auch, welche Versicherung für das Gebäude abgeschlossen werden soll bzw. ob die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht zu teuer ist und gekündigt werden sollte.

Eine Erweiterung der Versicherungsleistungen oder der Wechsel der Versicherung können nicht so einfach vorgenommen werden, wie bei einer Wohngebäudeversicherung mit nur einer Person als Versicherungsnehmer. Denn für alle Änderungen ist die Einberufung einer Eigentümerversammlung notwendig. Hierfür wird allerdings nur ein Viertel der Eigentümer benötigt, um eine solche Versammlung einberufen zu können. Hier kann nun gemeinschaftlich über den Antrag zur Änderung der Versicherung oder der Versicherungsleistungen abgestimmt werden. Für solche weitgreifenden Änderungen ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Fällt die Abstimmung positiv aus, kann der Verwalter oder auch die verantwortlichen Personen der Eigentümergemeinschaft eine Änderung der Versicherung vornehmen. Einzelne Parteien können nicht aus eigenem Antrieb und nach eigenem Gutdünken die Leistungen der Versicherungen über die Köpfe der Eigentümergemeinschaft hinweg ändern.

Anteilige Zahlungen am Versicherungsbetrag

Die Zahlung der Versicherungssumme wird anteilig ausgeführt. Die Höhe der Anteile ist abhängig von der Größe der eigenen Wohneinheit und den Anteilen am Gemeinschaftseigentum. Somit zahlt jeder Wohnungsbesitzer einen bestimmten Anteil an Hausgeld, mit welchem unter anderem der Versicherungsbeitrag gezahlt wird.

Ist eine eigene Wohngebäudeversicherung notwendig?

Eine eigene Wohngebäudeversicherung ist für den einzelnen Besitzer von Eigentumswohnungen im Mehrfamilienhaus nicht notwendig. Diese sind sogar im schlimmsten Fall ungültig, da eine doppelte Versicherung von Immobilien verboten ist. Dies ist allerdings für viele Versicherungen nicht zwingend ein Grund, Sie wieder aus dem Vertrag zu lassen. Daher sollten Sie keine Wohngebäudeversicherung abschließen, ehe dieses Thema mit der Eigentümergemeinschaft besprochen wurde.

Über den Vergleichsrechner bei GELD.de können Sie die verschiedenen Wohngebäudeversicherungen und deren Leistungen und Konditionen miteinander vergleichen. Wenn Sie eine Änderung bei der Versicherung in der Eigentümergemeinschaft wünschen, sollten Sie die Wünsche mit konkreten Zahlen untermauern. Nutzen Sie die Möglichkeit, über den Vergleichsrechner schnell und einfach die wichtigsten Daten und Zahlen vorlegen zu können. So werden Entscheidungen in der Eigentümergemeinschaft schneller und produktiver gefällt.

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