Bei einem Gebäude mit 250 Quadratmeter und einem Arbeitszimmer von 20 Quadratmeter dürfen demzufolge 8 Prozent der Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Vom Wohnraum muss sich das Arbeitszimmer jedoch klar abgrenzen lassen.
Eine anderslautende Regelung gilt, wenn durch die Immobilie Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung erzielt werden. Wurde die Ausgabengrenze von 1.500 Euro nicht erreicht, so kann die Versicherung in der Steuererklärung aufgeführt werden. Nicht selten wird diese Grenze jedoch bereits anhand der Beiträge zur Krankenversicherung überschritten, die ebenfalls steuerlich absetzbar sind. In diesem Fall wirken sich die Beiträge zur Gebäudeversicherung trotz Absetzbarkeit nicht steuermindernd aus.
Steuerlich abzugsfähig ist eine Feuerrohbauversicherung, sofern der Bauherr dem Finanzamt nachweisen kann, dass das Gebäude ausnahmslos mit dem Ziel erbaut wird, Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung zu generieren.
Privatpersonen sollten angesichts der mangelnden Absetzbarkeit zumindest darauf achten, dass sie nicht mehr als nötig für eine gute Wohngebäudeversicherung bezahlen. Dies gelingt am besten mit Hilfe eines Vergleichsrechners. Auf GELD.de lassen sich Beiträge sowie Leistungen kostenfrei und völlig unverbindlich miteinander vergleichen.