Im Zusammenhang mit einer Glasversicherung kann der einzelne Mieter allenfalls beanstanden, dass die Beiträge nach der anteiligen Fensterfläche umzulegen sind. So erfolgt keine Benachteiligung gegenüber solchen Mietern, die über vergleichsweise wenige Fenster verfügen. Eine maximale Höhe der umlagefähigen Versicherungen gibt es übrigens nicht, weshalb die Wohngebäudeversicherung komplett auf die Mieter umgelegt werden darf.
Die Versicherungen müssen auf die unterschiedlichen Parteien nachvollziehbar anteilig umgelegt werden. Findet sich im Mietvertrag nichts Gegenteiliges, so orientiert sich die Verteilung der Kosten nach der Quadratmeterzahl. Diese richtet sich somit weder nach der Anzahl der Bewohner noch nach anderen Maßstäben. Der Verteilungsschlüssel selbst geht aus den Vorjahresabrechnungen hervor und findet sich zumeist auch im Mietvertrag. Vermieter sind auch bei den Versicherungen an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden. Ein Tarifvergleich gibt Auskunft darüber, wie gut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot nachgekommen wird. Auch Mieter können nach preiswerten Versicherungen Ausschau halten und ihrem Vermieter ggf. einen Wechsel der Wohngebäudeversicherung empfehlen. Ein Blick auf den Vergleichsrechner von GELD.de hilft bei der Suche nach einer günstigen Gebäudeversicherung.