Ratgeber

Kann ich den Versicherungsbeitrag auf den Mieter umlegen?

Grundsätzlich sind die Ausgaben für eine Wohngebäudeversicherung umlagefähig. Inwiefern ein Vermieter diese Kosten auf den Mieter umlegen darf, ergibt sich allerdings immer aus dem Mietvertrag. Findet sich die Versicherung dort nicht unter den einzeln aufgeführten Kosten, ist sie nicht umlagefähig und der Mieter muss die Beiträge auch nicht anteilig bezahlen. Eine solche Klausel lässt sich auch nicht später ohne Zustimmung des Mieters in den Mietvertrag aufnehmen. In der Regel findet sich allerdings von vornherein ein Hinweis im Mietvertrag, wonach zusätzlich zur Miete auch die Betriebskosten gemäß der Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung (II. BV) bzw. des § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV; löste am 01.01.2004 die II. BV ab), zu bezahlen sind. In dieser Verordnung werden sämtliche Betriebskostenarten erwähnt, die ein Vermieter zulässigerweise auf seinen Mieter umlegen darf. Dies erspart dem Vermieter nämlich den Aufwand, alle Kostenpositionen im Mietvertrag einzeln aufführen zu müssen.

In der Ziffer 12 der genannten Gesetzesvorschrift werden allgemein auch die Beiträge für eine Haftpflicht- und Sachversicherung als umlagefähig bezeichnet. Konkret werden beispielhaft folgende Versicherungen erwähnt:

Im Zusammenhang mit einer Glasversicherung kann der einzelne Mieter allenfalls beanstanden, dass die Beiträge nach der anteiligen Fensterfläche umzulegen sind. So erfolgt keine Benachteiligung gegenüber solchen Mietern, die über vergleichsweise wenige Fenster verfügen. Eine maximale Höhe der umlagefähigen Versicherungen gibt es übrigens nicht, weshalb die Wohngebäudeversicherung komplett auf die Mieter umgelegt werden darf.

Die Versicherungen müssen auf die unterschiedlichen Parteien nachvollziehbar anteilig umgelegt werden. Findet sich im Mietvertrag nichts Gegenteiliges, so orientiert sich die Verteilung der Kosten nach der Quadratmeterzahl. Diese richtet sich somit weder nach der Anzahl der Bewohner noch nach anderen Maßstäben. Der Verteilungsschlüssel selbst geht aus den Vorjahresabrechnungen hervor und findet sich zumeist auch im Mietvertrag. Vermieter sind auch bei den Versicherungen an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden. Ein Tarifvergleich gibt Auskunft darüber, wie gut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot nachgekommen wird. Auch Mieter können nach preiswerten Versicherungen Ausschau halten und ihrem Vermieter ggf. einen Wechsel der Wohngebäudeversicherung empfehlen. Ein Blick auf den Vergleichsrechner von GELD.de hilft bei der Suche nach einer günstigen Gebäudeversicherung.

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