Ratgeber

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Brandstiftung, Einbruch oder Vandalismus?

Schäden durch Dritte sind nicht so selten, wie es sich viele Immobilienbesitzer wünschen würden. Betrachtet man allein die Brandschäden an Immobilien, so ist die Brandstiftung die häufigste Ursache. Rein statistisch wird beispielsweise alle 23 Minuten in Deutschland ein Brand gelegt. Doch auch Einbrüche und Vandalismus (z. B. Graffiti) spielen im Alltag von Immobilienbesitzern eine leider Rolle. Dabei fühlen sich viele Immobilienbesitzer durch ihre Wohngebäudeversicherung gut geschützt. Doch Brandstiftung, Vandalismusschäden und Einbrüche werden von den meisten Basis-Tarifen nur unzureichend oder gar nicht abgedeckt.

Schäden durch Dritte in Zahlen

Allein der Bereich der Brandstiftung spielt eine wichtige Rolle. Beispielsweise wurden im Jahr 2015 mehr als 20.000 Fälle von Brandstiftung polizeilich erfasst. Die Dunkelziffer kann hier allerdings deutlich höher liegen. Auch bei den Einbrüchen sieht es kaum besser aus. So wurden mehr als 160.000 Einbrüche allein im Jahr 2015 erfasst. Ein Trend, der sich kaum ignorieren lässt. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer umfassenden und in der Leistung breit gefächerten Wohngebäudeversicherung zur Absicherung von Schaden durch Dritte von entscheidender Bedeutung. Denn eine passend abgeschlossene Versicherung kommt bei all diesen Schäden schnell und unkompliziert auf.

Welche Schäden durch Dritte sind versichert?

Sind Einbruch, Vandalismus und Brandstiftung von der Versicherungspolice der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, so übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten problemlos. Auch erfolglose und abgebrochene Einbrüche fallen unter die Bedingungen der Versicherung, wenn durch den versuchten Einbruch Schäden am Gebäude entstanden sind. Allerdings ist hier klar zu unterscheiden zwischen Wohneigentum und Mietshäusern. In vermieteten Immobilien muss die Versicherung des Vermieters nur dann einspringen, wenn keine Hausratversicherung beim Mieter mit entsprechender Deckung vorhanden ist. Brandschäden hingegen treten nicht nur bei fertigen Immobilien auf, sondern auch regelmäßig an Rohbauten. Viele Versicherungen bieten günstige Feuerrohbauversicherungen an oder beinhalten diese in der Wohngebäudeversicherung. So kann problemlos und schnell ein Schaden auch am Rohbau beglichen werden.

Kleingedrucktes bei Wohngebäudeversicherung

Achten Sie beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung in jedem Fall genau auf die Klausel "Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte". Diese und deren Inhalte sind entscheidend für die Leistungen, welche im Falle von Brandstiftung, Vandalismus und Einbruch bzw. Einbruchdiebstahl von der Versicherung geleistet werden. Im Versicherungsvergleich auf GELD.de können Sie die verschiedenen Leistungen schnell und problemlos miteinander vergleichen und auch vor Abschluss einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen für die abgeschlossenen Versicherungsleistungen, welche Sie ebenfalls genauer in Augenschein nehmen sollten. Denn eine Wohngebäudeversicherung zahlt nur dann, wenn Sie:

  • … als Versicherungsnehmer nicht der Schadensverursacher sind. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit müssen somit ausgeschlossen werden können.
  • … das betroffene Gebäudeteil in der Versicherung mitversichert haben.
  • … einen Schaden an der Bausubstanz der Immobilie nachweisen können. Bei Schäden ausschließlich an der Inneneinrichtung ist die Hausratsversicherung gefragt.

Schaden durch Dritte: Mindern – dokumentieren – melden

Sollten Schäden durch Brandstiftung, Vandalismus oder Einbruch und Einbruchdiebstahl erfolgen, so haben Sie als Versicherungsnehmer einige Pflichten. Zunächst müssen Sie den Schaden weitestgehend mindern, ihn umfassend dokumentieren und den Schaden der Versicherung melden. Hierfür ist in der Regel eine Schadensanzeige bei der Polizei notwendig und wird von den meisten Versicherungen zur Dokumentation gefordert. Wie die richtige Meldung im Schadensfall aussieht, haben wir von GELD.de Ihnen als Ratgeber für die Schadensmeldung genauer aufgeschlüsselt.

Bei allen Schäden sollten Sie mit der Beseitigung der Schäden so lange warten, bis Sie das OK der Versicherung bekommen. Beim zu schnellen Aufräumen können oftmals wichtige Spuren durch Sie vernichtet werden. Aus diesem Grund sollten Sie jeden Schaden von der Polizei aufnehmen lassen. Diese setzt gegebenenfalls die notwendigen Untersuchungen in Gang und prüft bei einem Brandschaden beispielsweise auf Brandstiftung.

Es ist immer gut, wenn die eigene Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Dritte greift und die Schäden schnell und unkompliziert reguliert. Wichtig ist, dass Sie sich umfassend über die verschiedenen Versicherungsleistungen informieren und diese miteinander vergleichen. Der GELD.de Vergleichsrechner für Gebäudeversicherungen bietet Ihnen eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Leistungen und Leistungshöhen einer Vielzahl an Versicherern und hilft Ihnen schnell und unkompliziert die passende Versicherung für Ihre Immobilie zu finden.

Wohngebäude­versicherung
Testsieger und mehr als 200
Tarifkombinationen im Vergleich