Vandalismus

In der Gebäudeversicherung wird Vandalismus als das vorsätzliche und mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Gebäudebestandteilen (also auch Fenstern, Türen, fest montierten Anbauteilen) durch Dritte definiert. Zu typischen Vandalismusschäden zählen beispielsweise Graffiti, Einschlagen von Fensterscheiben oder mutwillig und absichtlich herbeigeführte Verschmutzungen von Gebäudeteilen.

"Vandalismus"-Schutz als Zusatz in der Wohngebäudeversicherung

Schäden durch Vandalismus sind in der Regel nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung miteingeschlossen. Sie können aber durch Zusatzklauseln in bestimmten Umfang mitversichert werden. Häufig werden diese Schäden auch gleichzeitig mit Einbruchsschäden über die Klausel "Schäden durch unbefugte Dritte" miteingeschlossen. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann sich in vielen Fällen nur auf das Hauptgebäude beziehen und schließt nicht in allen Fällen auch Nebengebäude, Garagen oder Carports automatisch mit ein.

Eine solche Deckungserweiterung wird von vielen Wohngebäudeversicherern bei Einfamilienhäusern nicht angeboten. Bei Zweifamilienhäusern muss darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz nicht für das gesamte Gebäude sondern nur für den vom Versicherungsnehmer bewohnten Teil gilt. Markisen, Mülltonnen, Außenantennen und Überdachungen, die fest am Gebäude angebracht sind, werden in der Regel beim Vandalismus-Schutz ebenfalls mit abgedeckt, sofern sie sich an einem von der Versicherung gedeckten Gebäude befinden (bei ausgeschlossenen Nebengebäuden).

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