Selbstbeteiligung

Bei der Selbstbeteiligung - oder seltener dem Selbstbehalt - handelt es sich in der Wohngebäudeversicherung um einen bestimmten Geldbetrag, den der Versicherte in einem Schadensfall selbst zu tragen hat. Diese Selbstbeteiligung wird pro Schadensfall fällig. Kommt es zu einem Schaden, den die Versicherung zu regulieren hat, wird von der Kostenübernahme die Summe der vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung einbehalten. Beispiel: Die Schadenshöhe beträgt 10.000 Euro und der Selbstbehalt 3.000 Euro, so zahlt die Versicherung 7.000 Euro. Liegt ein Schaden in einer Höhe von 2.500 Euro vor, so trägt der Versicherte die Kosten allein durch die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung hat den Vorteil für Versicherte, dass sich je nach vereinbarter Höhe, die Prämien reduzieren. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto niedriger fällt die Prämie aus. Für viele Versicherer ist dies eine sinnvolle Möglichkeit, Geld für die Gebäudeversicherung zu sparen. Liegt allerdings ein erhöhtes Gefahrenrisiko vor, kann eine Selbstbeteiligung schnell den eigenen Geldbeutel spürbar belasten. Hier ist genau abzuwägen, wie schadensgefährdet eine Immobilie ist, über welchen Wert die Immobilie verfügt und in welcher Höhe sich ein Selbstbehalt in finanzieller Hinsicht lohnt.

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