Obliegenheiten

Unter Obliegenheiten in der Gebäudeversicherung werden alle Pflichten verstanden, die Sie als Versicherungsnehmer gegenüber dem Wohngebäudeversicherer haben. Diese Obliegenheiten ergeben sich aus den Bestimmungen im Versicherungsvertrag oder haben eine gesetzliche Grundlage.

Obliegenheiten = Verpflichtungen des Versicherten

Ihre wichtigste Obliegenheit in Ihrer Funktion als Versicherungsnehmer ist die pünktliche Bezahlung des Versicherungsbeitrags. Daneben bestehen noch zahlreiche weitere Verpflichtungen. So sind Sie zu einer sofortigen Anzeige eines Schadens bei der Versicherung verpflichtet und dazu, wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft auf Fragen zu erteilen. Bei der Feststellung und Aufklärung des Sachverhalts sollten Sie nach besten Kräften helfen. Sind Einbruchschäden ("Schäden durch unbefugte Dritte") mitversichert, muss der Versicherungsnehmer nach einem Einbruch frühestmöglich die Polizei verständigen und eine Liste aller abhanden gekommenen oder zerstörten Sachen erstellen. Zu Ihren gesetzlich begründeten Verpflichtungen gehört die Sorgfaltspflicht. Sie sollten nicht fahrlässig oder grob fahrlässig handeln. Zudem verpflichten Sie sich auch im Versicherungsvertrag, durch Ihr Handeln Schäden immer so weit wie möglich auszuschließen oder nach Kräften zu mindern.

Konsequenzen bei Nichteinhalten der Obliegenheiten

Eine Pflichtverletzung, also ein Verstoß gegen die Obliegenheiten, kann ein teilweises oder vollständiges Entfallen des Versicherungsschutzes oder Regressforderungen des Versicherers nach sich ziehen. Somit besteht die Gefahr, dass Sie im Schadenfall auf den Kosten sitzen bleiben.

Übersicht: Obliegenheiten gegenüber der Wohngebäudeversicherung

  • pünktliche Zahlung des Versicherungsbeitrags
  • umgehende Schadenmeldung beim Gebäudeversicherer
  • wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen des Versicherers
  • Anzeige bei der Polizei (etwa nach einem Einbruch) und Erstellung einer Liste der beschädigten oder gestohlenen Sachen
  • Sorgfaltspflicht
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