Haftzeit

Als Haftzeit wird in der Gebäudeversicherung der Zeitraum bezeichnet, in dem der Versicherer für Schäden und Folgeschäden aufkommt, sofern entsprechender Versicherungsschutz je nach Schadensfall besteht. Die Haftzeit beginnt mit dem Eintritt des Schadenfalls. Das Ende der Haftzeit ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In vielen Fällen kann die reguläre Haftzeit optional und gegen Aufpreis auf Wunsch des Versicherten verlängert werden. In der Regel beträgt die Haftzeit zwischen drei und 24 Monate.

Die Haftzeit umfasst neben unmittelbaren Schäden und Folgeschäden an Sachen und Gebäuden auch finanzielle Schäden des Versicherten, die durch einen Sachschaden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung entstehen. Ist zum Beispiel die Wohnqualität eines Mieters stark eingeschränkt und es kommt zu Mietkürzungen oder eine Mietwohnung ist durch einen Wohngebäudeschaden unbewohnbar geworden, kommt der Versicherer für den finanziellen Schaden bis maximal zum Ende der Haftzeit auf. Der Versicherer kann unter bestimmten Umständen im Schadensfall die Haftzeit verkürzen. Dies kommt vor, wenn dem Versicherer eine Mitschuld an Folgeschäden nachgewiesen werden kann. Mit dem Vergleichsrechner GELD.de können Sie schnell und unkompliziert Versicherungsangebote zu finden, die lange Haftzeiten beinhalten, um langwierige Schadensregulierungen oder für Jahre unentdeckte Folgenschäden durch den Versicherungsschutz abgedeckt zu wissen.

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