Aufwendungsersatz

Als Aufwendungsersatz ist eine Kostenübernahme der Wohngebäudeversicherung von Maßnahmen zu verstehen, die notwendig sind, um eine Verschlimmerung von vorliegenden Schäden zu vermeiden. In der Regel ist es Bestandteil einer Gebäudeversicherung, dass der Versicherte dazu verpflichtet ist, derartige Maßnahmen zu ergreifen, die eine Abwendung weiterer Schadenskosten zur Folge haben.

Ist beispielsweise durch einen Brand der Dachstuhl einsturzgefährdet, hat der Versicherte dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Stützen den Einsturz verhindern. Auf diese Weise werden für den Versicherer die Kosten zur Wiederherstellung minimiert. Würde der Dachstuhl einstürzen, käme dies die Wohngebäudeversicherung deutlich teurer zu stehen. Aus diesem Grund wird ein Aufwendungsersatz von vielen Versicherern geboten, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Je nach Dringlichkeit übernimmt bei einem Aufwendungsersatz der Versicherer die Kosten für eigenständig ausgeführte Maßnahmen des Versicherers. Das bedeutet, dass in speziellen Fällen, der Versicherte selbstständig agieren kann, ohne dass er von der Versicherungsgesellschaft dazu angewiesen wurde. Kommt der Versicherte seiner Verpflichtung zur Abwendung einer Schadensvergrößerung nicht nach, kann der Versicherer die Schadensregulierung aus der Gebäudeversicherung reduzieren, wenn die Schadenshöhe durch bestimmte Maßnahmen niedriger gehalten hätte werden können. Im schlimmsten Fall kann die Versicherungsgesellschaft die gesamte Schadensregulierung ablehnen.

Wohngebäude­versicherung
Testsieger und mehr als 200
Tarifkombinationen im Vergleich