Zulassungs­stelle

Bei der Zulassungsstelle werden Fahr- und Betriebserlaubnisse ausgestellt. Zudem erfolgt bei der Kfz-Stelle die Zulassung eines Fahrzeugs. Übernommen wird die Aufgabe durch Kreis- und Landratsämter. Bei der Kfz-Stelle können Fahrzeughalter die Ummeldung, An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeugs durchführen. Die Fahrzeug An- und Abmeldung kann durch einen Autohändler oder selbst durchgeführt werden. Für die An-, Ab- oder Ummeldung eines Fahrzeugs ist ein Personalausweis und Fahrzeugpapiere erforderlich. Alternativ kann einen Reisepass mit einer Meldebescheinigung vorgelegt werden. Als wichtige Fahrzeugpapiere gelten die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II. Weiterhin ist der Nachweis einer Versicherung erforderlich.

Eine weitere Aufgabe der Kfz-Stelle ist es, Führerscheine auszustellen. Bei einem Wohnsitzwechsel obliegt es ebenso der Zulassungsstelle, Adressdaten zu ändern. Werden technische Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen erfolgt die Eintragung der Daten ebenfalls durch die Zulassungsstelle. Wird ein Fahrzeug ins Ausland befördert oder beim Kauf unversichert erworben, sind bei der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen erhältlich. Weiterhin sind Rote Kennzeichen bei der Kfz-Stelle erhältlich, wenn ein Fahrzeug den diversen Bestimmungen entspricht.

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