Führer­schein

Die Fahrerlaubnis oder der Führerschein befindet sich im Besitz des Fahrers. Das Dokument bestätigt, dass das Recht vorliegt, ein Fahrzeug selbstständig lenken zu dürfen. In Deutschland wird die Fahrerlaubnis erst nach dem Besuch einer Fahrschule und nach einer bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung ausgehändigt. Im Alter von 17 Jahren kann die Klasse B und BE erworben werden. Bis die Volljährigkeit, also das 18. Lebensjahr erreicht ist, darf jedoch nur in Begleitung eines erfahrenen Kraftfahrzeuglenkers gefahren werden.

Der Besitz einer Fahrerlaubnis beschreibt, dass das Lenken eines Fahrzeugs bestimmter Klassen erlaubt ist. Die Führerscheinklassen sind unterteilt und geben Aufschluss darüber, welche Fahrzeuge gelenkt werden dürfen. Ist der Inhaber des Führerscheins in Besitz der Klasse A, beschreibt dies, dass er ein Kraftrad mit einem Hubraum ab 50 Ccm fahren darf. Bei der Führerscheinklasse B handelt es sich um die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug bis zu 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht zu lenken. BE ist die Kombination aus dem Fahrzeug und einem Anhänger. Die Klasse C beinhaltet die Fahrerlaubnis von Kraftfahrzeugen, die mehr als 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht aufbringen. D beinhaltet eine Erlaubnis für die Beförderung von mehr als 8 Personen (Busfahrer).

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