Fahr­zeug­schein

Bis zum Jahre 2005 gab es den Fahrzeugschein, der durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt wurde. Aufgrund der EU-Richtlinien wurde der Fahrzeugschein angepasst, so dass eine Vereinheitlichung gegeben ist. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird bei jeder An- und Ummeldung von einem Fahrzeug ausgestellt. Sie dient der Identifizierung des Fahrzeugs. In der Zulassungsbescheinigung Teil I sind alle technischen Daten des Fahrzeugs aufgeführt. Darunter fällt die exakte Fahrzeug- sowie wie Typbezeichnung. Außerdem ist dort das amtliche Kennzeichen aufgeführt sowie Informationen über die nächste Hauptuntersuchung mit Datum.

Neben den wesentlichen Daten zum Fahrzeug befinden sich die Daten des Fahrzeugeigentümers wie Name und Adressdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Daten können von den Daten des Fahrers abweichen. Während die Zulassungsbescheinigung Teil II im Besitz des Fahrzeugeigentümers sein muss, gilt für den Fahrzeugschein eine Mitführungspflicht im Fahrzeug oder beim Fahrer. Der Zulassungsbescheinigung Teil I muss zu jeder Zeit bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden können. Befindet sich der Fahrzeugschein zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht beim Fahrer oder im Fahrzeug, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Möchten Sie einen Kfz-Versicherungsvergleich durchführen, so werden regulär Daten zur Fahrzeugidentifikationsnummer, zum Hersteller und zur Erstzulassung abgefragt. Diese Daten finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein.

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