Zweit­wagen

Als Zweitwagen werden angemeldete Fahrzeuge bezeichnet, die zeitlich nach dem Erstwagen zugelassen werden, ohne dass der Erstwagen abgemeldet wird. Folglich gilt jedes weitere auf ein und dieselbe Person zugelassene Auto als Zweitwagen. Häufig ist der Zweitwagen kleiner als das Erstfahrzeug und unterliegt einer alternativen Nutzung. Während der Erstwagen meist täglich, z. B. für die Fahrt auf Arbeit genutzt wird, werden Zweitwagen oft weniger gefahren. Klassische Beispiele für einen Zweitwagen sind Cabriolets und Hobbyfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart nur für besondere Anlässe zum Einsatz kommen.

Für die Versicherung eines Zweitwagens empfiehlt es sich die für eine Zweitwagenversicherung zu vergleichen. Bei dieser können günstige SF-Rabatte, die sich aus der Versicherung des Erstwagens ergeben, zumindest teilweise auf den Zweitwagen übertragen werden. Vor allem für Fahranfänger lohnt sich die Zweitwagenregelung, da Fahranfänger regulär mit der Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft werden, was einem Beitragssatz von über 100% entspricht. So besteht z. B. für Eltern die Möglichkeit, das neue Auto ihres Kindes als Zweitwagen zu versichern, sofern die Fahrerlaubnis erfolgreich bestanden wurde. Sollten die Versicherungsnehmer von den hohen SF-Klassen der Erstwagenversicherung profitieren können, so kann der Zweitwagen durchaus bis zur SF-Klasse 3 eingestuft werden. Auskunft zur Zweitwagenregelung erhalten Versicherte von ihrem aktuellen Kfz-Versicherer. Der Zweitwagen kann, muss aber nicht bei der günstigen Autoversicherung des Erstwagens versichert werden.

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