Fahr­zeug­brief

Ein Fahrzeugbrief bestätigt, dass ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Die jeweilige Zulassungsstelle ist berechtigt, den Fahrzeugbrief auszustellen, insofern ein Kfz-Versicherungsschutz besteht. Der Fahrzeugbrief wurde im Jahre 1934 eingeführt und 2005 durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Vorhandene Fahrzeugbriefe behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit. Ein Fahrzeugbrief oder die jetzige Zulassungsbescheinigung Teil II unterliegt nicht der Mitführungspflicht im Fahrzeug, muss sich jedoch im Besitz des Fahrzeughalters befinden.

Im Fahrzeugbrief befinden sich alle wesentlichen Daten zum Fahrzeug. Diese sind beispielsweise die Fahrzeugidentifikationsnummer des Herstellers, die Erstzulassung, Schadstoffklassifizierung, Typschlüsselnummer und ein Nachweis darüber, dass das Fahrzeug für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Neben den Daten zum Fahrzeug befinden sich relevante Daten zum Fahrzeugeigentümer im Fahrzeugbrief. Der vollständige Name, Adresse und Geburtsdaten zählen zu den Pflichtangaben. Der Fahrzeugeigentümer ist nicht zwingend der Fahrzeughalter. Der Fahrzeugeigentümer kann jedoch für Schäden am Fahrzeug oder in die das Fahrzeug involviert war, auch ohne Selbstverschuldung, haftbar gemacht werden.

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