Wertsachen

Bei Wertsachen handelt es sich um Gegenstände des Hausrats, die nicht der alltäglichen Nutzung unterliegen. Diese Gegenstände haben meist einen erheblich höheren Wert als gewöhnliche Einrichtungsgegenstände. In der Hausratversicherung wird auch der Verlust von Wertsachen abgedeckt, allerdings unterliegen diese besonderen Vertragsbedingungen. Zu den Wertsachen zählen:

  • Sparbücher und Wertpapiere
  • Edelmetalle wie Platin, Gold und Silber
  • Sammlerstücke wie Münzen und Briefmarken
  • Edelsteine, Perlen und Schmuck
  • Handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Gemälde
  • Skulpturen und andere Kunstwerke
  • Antiquitäten: Möbel, die ein Alter von mindestens einhundert Jahren aufweisen

In der Regel sind Wertsachen in der Hausratversicherung bis zu einer Entschädigungsgrenze von maximal 20 Prozent der Gesamtsumme mitversichert. Bei allen Wertsachen, die keine Möbelstücke sind, gilt in den meisten Versicherungsverträgen eine besondere Sicherungspflicht. So ist es beispielsweise notwendig, Münzen oder Wertpapiere in entsprechend gesicherten Schränken oder Tresoren aufzubewahren. Für Bargeld gelten eigene Bestimmungen. Bis zu einem Wert von 250 beziehungsweise 1.000 Euro ist der Verlust von Bargeld über die Hausratversicherung abgedeckt. Größere Summen müssen auch hier gesondert aufbewahrt werden, um dem Versicherungsschutz zu unterliegen. Im Bedarfsfall sollte mit der Versicherung eine entsprechende Erweiterung des Vertrags vorgenommen werden.

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