Bargeld

Auch der Verlust von Bargeld ist teilweise durch eine Hausratversicherung abgedeckt, auch wenn es sich hierbei strenggenommen nicht um einen Gegenstand des Hausrats handelt. Versicherungen unterscheiden hierbei allerdings zwei Sorten von Bargeld, die gänzlich unterschiedlich behandelt werden. Liegt Bargeld ungesichert in der Wohnung, ist der Schutz zumeist auf einen sehr kleinen Betrag begrenzt. Eine Vielzahl der Hausratversicherungen sieht hier einen maximalen Schutz von 250 Euro vor. Der Grund hierfür ist, dass ungesichertes Bargeld relativ leicht zugänglich ist und deswegen problemlos entwendet werden kann.

Um größere Bargeldbestände über die Hausratversicherung vor Verlust zu schützen, sind durch den Versicherungsnehmer massive Schutzmaßnahmen durchzuführen. Als geeignet gelten in den meisten Versicherungsverträgen spezielle Schutzschränke und Tresore. Hier werden im Versicherungsvertrag von der Versicherung konkrete Vorgaben gemacht. Diese beinhalten zumeist unterschiedliche Bauarten von Tresoren und Schutzschränken. Auch werden hier Angaben zu Gewicht des Schrankes und der Einstufung über abgedeckte Sicherungsklassen aufgeführt. Die individuellen Bedingungen für den Schutz von größeren Bargeldmengen und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen sollten vor Abschluss einer Hausratversicherung im Detail geklärt werden. Für die Entschädigungsgrenze bei gesichertem Bargeld bestehen keine Vorgaben. Hier ist also im Einzelfall zu klären, ob der Standard-Schutz für den eigenen Bedarf ausreichend ist oder ob Anpassungen in der gesicherten Summe notwendig sind.

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