Vandalismus

Unter Vandalismus im Rahmen der Hausratversicherung werden Schäden zusammengefasst, die bei einem Einbruchdiebstahl entstehen. In den meisten Fällen sind die gestohlenen Wertsachen bei einem Einbruch der kleinere Posten. Der höhere Schaden resultiert in der Regel aus den Zerstörungen, die Einbrecher mutwillig begehen. Hierzu zählt das Einschlagen von Fenstern ebenso wie das Aushebeln oder Aufbrechen von Türen, um in den Wohnraum zu gelangen. Ebenfalls sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Einbrecher mutwillig die Einrichtung einer Wohnung zerstören, wenn sie die Beute ihres Einbruchdiebstahls nicht für ausreichend ergiebig erachten.Im Falle von Schäden durch Vandalismus werden zur Begleichung der Kosten die Kaufbelege der zerstörten oder beschädigten Gegenstände benötigt. Auch wenn die Versicherung bei Gebrauchsgegenständen nicht für den vollen Neuwert zum Zeitpunkt des Kaufs aufkommt, stellt doch auch der Zeitwert einen bedeutenden Anteil an den entstehenden Kosten dar.

Wertsachen hingegen werden meist zum Anschaffungswert abgegolten, allerdings sehen die meisten Hausratversicherungen hier eine gesonderte Obergrenze für die Versicherungssumme vor. Vor Schäden am Gebäude, die durch Vandalismus entstehen, schützt die Hausratversicherung aber nicht immer. Schmierereien an den Außenwänden oder Umfriedungen des Grundstücks sind zumeist nicht Bestandteil des Vertrags. Diese Schäden müssen über eine gesonderte Versicherung abgedeckt werden.

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