Ratgeber

Stürmische Zeiten für Ihr Eigenheim

Immer häufiger wüten heftige Unwetter über Deutschland. Hagelstürme, sintflutartige Regenfälle und verheerende Orkane zeigen deutlich, dass sich das Klima wandelt. Dabei werden u.a. Bäume entwurzelt oder vom Blitz getroffen, Keller überflutet und Straßen überspült. Mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen von Unwetterschäden an Ihrem Eigenheim absichern.

Das Klima wandelt sich. Die Folgen sind Hagelstürme, sintflutartige Regenfälle und Hochwasser. Und diese Unwetter hinterlassen ihre Spuren. Gebäudeschäden, die etwa durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Deckt der Sturm das Dach ab oder drückt Fensterscheiben ein, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, gleichfalls versichert. Hat ein Blitz in den Schornstein oder ins Mauerwerk eingeschlagen, sind diese Blitzschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Feuerschäden, die durch einen Blitzeinschlag entstehen, sind ebenfalls versichert.

Teilweise werden Schäden durch Regen- oder Schmelzwasser an Bodenbelägen, Tapeten und Wandanstrichen durch Premiumprodukte in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Hier sollte der eigene Versicherungsschutz überprüft werden. Tritt der Schaden durch eindringendes Regenwasser als Folge aus einem Sturmschaden am Gebäude ein, käme auch die Wohngebäudeversicherung zum Tragen. Anders verhält es sich, wird durch starke Regenfälle der Boden so aufgeschwemmt, dass das Wasser nicht mehr aufgenommen werden kann und es somit zu Überschwemmungen, z.B. durch Überflutung von Kellerräumen, kommt. In solchen Fällen ist eine Elementarschadenversicherung ratsam, die in der Regel in Verbindung mit der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.

Ist ein Schaden am Wohngebäude oder Hausrat entstanden, sollten die Betroffenen folgende Schritte durchführen:

  • Sofortige Meldung des Schadens bei der Versicherung per Telefon, Fax, Brief oder Schadenformular im Internet.
  • Dokumentation des Schadens und der entstandenen Veränderungen, durch fotografieren.
  • Vermeidung von Folgeschäden am Gebäude oder Inventar, durch Schaden mindernde Maßnahmen.
  • Sind die Schäden selbst zu beheben, reicht in der Regel das Einreichen der Kostenbelege, bzw. die Aufstellung der entstandenen Kosten.
  • Bei kleineren Reparaturen, etwa am Dach, kann gewöhnlich auf einen Kostenvoranschlag verzichtet werden, wird die Rechnung des Dachdeckers durch Fotos und evt. Arbeitsnachweise belegt.
  • Größere Reparaturen sollten vor der Schadenbehebung unbedingt mit der Versicherung abgesprochen werden, um die nötigen Reparaturmaßnahmen abzustimmen.
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