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Wohngebäude

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Brandversicherung Vergleich - Sind Sie im Fall eines Brandes abgesichert?

Die Brandversicherung hat in Deutschland eine lange Tradition und geht mit der Gründung der ersten Brandkassen bis auf das 17. Jahrhundert zurück. Versichert sind Feuerschäden, die durch Brand, Explosion und Blitzschlag entstehen. Dabei werden regulär die Kosten für die Wiederherstellung von Gebäuden und Einrichtungen übernommen. Obwohl die Versicherungspflicht mit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes schon im Jahr 1994 abgeschafft wurde, ist die Bedeutung der Brandversicherung für Haus- und Immobilienbesitzer nach wie vor nicht zu unterschätzen. Allein im Jahr 2015 gab es in Deutschland über 200.000 gemeldete Brandschäden.

Wie oft haben Sie bereits von defekten Elektrogeräten gehört, die durch Kurzschluss oder Selbstentzündung verheerende Brandschäden verursacht haben? Um nach solchen Schadensbränden nicht finanziell ins Abseits zu geraten, sollten Sie sich mittels einer Brandversicherung (auch als Feuerversicherung bekannt) rechtzeitig absichern. Versicherungsschutz erhalten Sie bereits ab wenigen Euro monatlich. Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Preis- und Leistungsvergleich und finden Sie die besten Angebote für eine Gebäudebrandversicherung.

Leistungen der Brandversicherung

Die Gebäudebrandversicherung übernimmt Kosten, die vertraglich über die vereinbarte Versicherungssumme des versicherten Wohngebäudes abdeckt sind. Dabei ist die Brandversicherung in aller Regel Bestandteil der Wohngebäudeversicherung, die Gefahren durch Feuer automatisch und standardmäßig berücksichtigt. Zum Leistungskatalog gehört die Kostenübernahme für:

  • Schäden, die durch Löscharbeiten entstehen
  • Reparaturen zur Wiederherstellung des Versicherungsobjektes
  • Abriss & Wiederaufbau von Gebäuden

Allerdings liegt ein versicherter Schadensfall nur dann vor, wenn ein Brand ein Feuer ist, das Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd (z. B. Kaminfeuer, Öfen, Kerzenflammen, Zigarettenglut etc.) entstanden ist oder wenn das Feuer sich aus eigener Kraft (selbstständig) ausbreiten konnte. Nicht jeder Brandschaden ist auch gleichzeitig ein Fall für die Versicherung. Anders sieht es z. B. bei mutwilliger Brandstiftung aus, bei der ein Täter nicht polizeilich ermittelt werden konnte. In diesem Fall tritt die Versicherung für den Schaden ein.

Brandversicherung über die Hausratpolice

Brandschäden sind nicht nur über die Gebäudeversicherung abgesichert, sondern auch durch die Hausratpolice. Auch für diese besteht keine Versicherungspflicht. Eigentümer und Mieter entscheiden eigenständig, ob Sie sich im Rahmen der Hausratversicherung gegen Brand & Brandschäden versichern möchten. Die Hausrat übernimmt die Kosten für die Instandsetzung von Inventar und Einrichtungen, den Kauf von Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen (z. B. Möbel) sowie Wertsachen.

Richtige Versicherungssumme wählen

Berücksichtigen Sie auch den ortsüblichen Neuwert Ihres Gebäudes bzw. Hausrates und vereinbaren Sie eine Versicherungssumme, die für alle erforderlichen Kosten aufkommt und die vollumfängliche Wiederherstellung von Gebäude und Inventar nach einem Brand ermöglicht. Zudem ist es ratsam, die Versicherungssumme aktuell zu halten. Sollten Sie z. B. eine maßgebliche Aufwertung Ihrer Immobilie vornehmen (z. B. Ausbau oder Anbau), so ist es sinnvoll, die Deckungssumme anzupassen.

Brandversicherung im Vergleich spart Kosten

Mit unserem unabhängigen Brandversicherung Vergleich sparen Sie Geld. Vergleichen Sie jetzt die Tarife der Wohngebäudeversicherer. Geben Sie einfach die Gebäudeart, Postleitzahl, Wohnfläche sowie das Baujahr des Gebäudes in unserem Rechner ein und klicken Sie auf den Button „Weiter“. Nun werden Ihnen die Jahresbeiträge angezeigt. Die Zahlweise können Sie entsprechend anpassen. Das günstigste Angebot finden Sie in der Regel ganz oben, wobei letztlich das Preis- und Leistungsverhältnis entscheidet.