Ratgeber

Voraussetzung für die private Krankenversicherung bei Selbstständigen

Grundsätzlich wird bei der Voraussetzung für die private Krankenversicherung zwischen zwei Personengruppen unterschieden. Selbstständige Menschen unterliegen genau wie Angestellte der Versicherungspflicht, wobei sie die Möglichkeit haben, zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen. Um einen Tarif in der privaten Krankenversicherung wählen zu können, müssen Selbstständige Fragen hinsichtlich ihres Alters, des Geschlechts und des Gesundheitszustandes beantworten. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach diesen Angaben und der Wahl des Tarifs selbst. Es gibt einen zusätzlichen Tarif, der vom Gesetzgeber eingeführt wurde. Der Basistarif verzichtet auf die Fragen nach Gesundheit, Geschlecht und Alter. Die Leistungen orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Situation bei Angestellten

Angestellte sind generell zunächst einmal in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kommt für sie infrage, wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten haben. Diese Grenze wird auch Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt. Sie wird durch den Gesetzgeber jedes Jahr neu festgelegt. Wenn der Angestellte nachweisen kann, dass er die letzten 12 Monate mit seinem Bruttogehalt über dieser Grenze gelegen hat, kann er in eine private Krankenversicherung wechseln. Auch für ihn gilt es, Fragen nach dem Gesundheitszustand, dem Alter und dem Geschlecht zu beantworten. Und auch für den Angestellten zählt das Angebot des Basistarifs zu einer Voraussetzung für die private Krankenversicherung.
(aktueller Stand der Zahlen 02/11)