Seit dem 01.01.2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die eine Krankenkasse voraussetzt. Somit muss jeder mit Wohnsitz in Deutschland Mitglied einer Krankenversicherung sein. Dabei stehen sich mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme gegenüber. Vor allem mit Blick auf Beitrag und Leistung lassen sich Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen festmachen. Gemein ist ihnen, dass sie ihren Mitgliedern Versicherungsschutz bei Krankheit gewähren. Ob zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und privaten Krankenversicherung gewählt werden kann, hängt von den Einkommensverhältnissen ab.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist als Sozialversicherung konzipiert und wird von rund 150 gesetzlichen Krankenkassen getragen. Gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem Kontrahierungszwang: Damit sind sie gesetzlich verpflichtet, jeden Interessenten aufzunehmen. Für Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unter der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, gilt, dass sie versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. In welche Krankenkasse sie eintreten, steht ihnen frei. Sie können nach eigener Wahl eine gesetzliche Krankenkasse bestimmen. Da manche Krankenkassen interessante Zusatzleistungen anbieten, lohnt sich ein Krankenkassenvergleich. Der Krankenkassenvergleich kann auch für gesetzlich Versicherte interessant sein. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können sie zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln.