Ratgeber

Was hat die PKV mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun?

Grundsätzlich ist für die private Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze von geringerer Bedeutung als für die gesetzliche Krankenversicherung. Dies ergibt sich aus der Funktion der Beitragsbemessungsgrenze. Sie legt den höchsten Einkommensbetrag fest, der für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen wird. Die private Krankenversicherung bemisst ihre Beiträge jedoch nicht nach der Höhe des Einkommens. Sie bestimmt die Beiträge nach dem Geschlecht, dem Alter, dem Gesundheitszustand und nach der versicherten Leistung. In zwei Teilbereichen ist für die private Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze jedoch maßgebend: für die Ermittlung der Beitragshöhe des Basistarifs und zur Bestimmung des Arbeitgeberzuschusses.

Basistarif und Arbeitgeberzuschuss bei der privaten Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen sind von Gesetzes wegen dazu angehalten, einen Basistarif anzubieten. Dessen Beiträge und Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies heißt aber, dass die Höhe des Beitrags im Basistarif - anders als in der privaten Krankenversicherung üblich - nach dem Einkommen bemessen wird. Berechnet sich der Beitrag aber nach dem Einkommen, wird ab einer bestimmten Höhe die Beitragsbemessungsgrenze wirksam. Im Rahmen der privaten Krankenversicherungen wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze zudem auf den Pflichtanteil des Arbeitgeberzuschusses aus. Arbeitnehmer, die privat versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag. Der Pflichtbeitrag des Arbeitgebers ist dabei auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Dessen Höhe richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze.