Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung – auch Selbstbehalt – bezeichnet den Eigenanteil an einer Schadenssumme, den der Versicherungsnehmer selbst trägt. Sinn einer Selbstbeteiligung ist es, die Kosten für die private Haftpflichtversicherung zu senken.
Soll für eine Privathaftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, ist es sinnvoll, im Vorhinein die wahrscheinlichen Schäden zu betrachten. Denn in der Regel sind die Schadenssummen bei einer Privathaftpflicht relativ gering. Soll also eine echte Einsparung durch die Selbstbeteiligung entstehen, muss die Versicherungsprämie bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung deutlich sinken. Ebenfalls ist zu klären, in welchem Fall bei einer Selbstbeteiligung tatsächlich die Übernahme einer Teilsumme durch den Versicherungsnehmer anfällt. Immer sinnvoll ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung jedoch beim Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung, wenn damit vor allem größere Schäden abgesichert werden sollen.
Tarifkombinationen im Vergleich