Verdienstausfall

Der Verdienstausfall bezeichnet den wirtschaftlichen Schaden, der entsteht, wenn eine Person nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist. Da die Ursache für diesen Schaden zumeist die Verletzung einer Person ist, wird dieser Schaden zu den Personenschäden gerechnet. Zum Verdienstausfall werden neben den direkten Einbußen an Einnahmen u.a. auch Schäden durch den Verlust von Dienstfahrzeugen gerechnet.

In der privaten Haftpflichtversicherung ist der Schaden durch Verdienstausfall grundsätzlich abgedeckt. Die Ursache des Personenschadens hat einen ganz erheblichen Einfluss auf die von der Privathaftpflicht-Versicherung übernommene Summe. Denn in der Regel zahlt eine Privathaftpflicht nur Verdienstausfälle, die höchstens leicht fahrlässig herbeigeführt wurden, in vollem Umfang. Bei grob fahrlässiger Verursachung behalten die meisten Versicherungen es sich vertraglich vor, die Versicherungssumme um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Entsteht ein Verdienstausfall durch eine vorsätzliche Handlung, besteht im Rahmen der privaten Haftpflicht kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer muss also vollständig selbst für den Schaden aufkommen. Für die maximale Dauer eines Verdienstausfalls gibt es keine gesetzliche Regelung. Dementsprechend kann die Schadenssumme bei einem Verdienstausfall ganz erheblich sein.

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