Schmerzensgeld

Unter Schmerzensgeld wird jeder Schadensersatz zusammengefasst, der geltend gemacht wird, wenn eine Person körperlichen Schaden erleidet. Häufigstes Beispiel ist hier das Schmerzensgeld von Unfallopfern. Zum Schmerzensgeld zählen in diesem Fall unter anderem die Kosten für ärztliche Behandlungen und Rehabilitationskosten. Aber auch andere Kosten, die durch eine Erkrankung oder Verletzung entstehen, werden unter dem Begriff Schmerzensgeld zusammengefasst, beispielsweise entgangener Arbeitslohn. Anspruch auf Schmerzensgeld haben auch Personen, die in ihrer persönlichen Freiheit oder ihrer sexuellen Selbstbestimmung eingeschränkt werden.

Eine private Haftpflichtversicherung deckt im Grundsatz auch Forderungen von Schmerzensgeld ab, allerdings tut sie dies nicht zwangsläufig. Denn neben dem tatsächlichen Zusammenhang zwischen Ursache und dem daraus entstandenen Schaden sind weitere Kriterien für die Schadensregulierung wichtig. Hierzu zählt beispielsweise, ob der Schaden fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Besonders bei der Verursachung von immateriellen Schäden wie einer Verletzung der persönlichen Ehre ist eine exakte Bewertung der Schadenssumme schwierig. Hier werden die Verhältnisse in der Regel über ein Gutachterverfahren oder gerichtlich geklärt.

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