Schlüsselverlust

Beim Schlüsselverlust handelt es sich um den Verlust eigener oder fremder privater oder dienstlicher Schlüssel. Dieser Verlust kann nicht nur durch das Verlorengehen, sondern auch durch die Beschädigung oder Zerstörung eines Schlüssels entstehen.

Grundsätzlich ist ein Schlüsselverlust nicht automatisch Bestandteil einer privaten Haftpflichtversicherung. Gegen den Verlust der eigenen Schlüssel kann zumeist auch gar keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Da beim Verlust fremder Schlüssel aber ganz erhebliche materielle Schäden entstehen können, kann bei vielen Versicherungsverträgen die Schlüsselversicherung als zusätzlicher Versicherungsbaustein gewählt werden. Sinnvoll ist dies beispielsweise, wenn vom Arbeitgeber Schlüssel für eine Schließanlage des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Im Fall des Schlüsselverlusts entstehen nicht nur die Kosten für einen Austausch von Teilen dieser Anlage, sondern eventuell auch Schadensersatzforderungen. Diese kommen immer dann zum Tragen, wenn sich mit dem verlorenen Schlüssel Unbefugte Zutritt verschafft und weitere Schäden verursacht haben.

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