Weiterversicherung gesetzliche Krankenversicherung

Wer sich privat krankenversichern möchte, muss entweder als Angestellter mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (aktuell 49.950 Euro Bruttoeinkommen im Jahr), selbstständig oder freiberuflich tätig sein. Eine Weiterversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung kann jedoch auch nach längerer Zeit der privaten Krankenversicherung wieder notwendig werden. Wenn ein Selbstständiger beispielsweise sein Unternehmen aufgibt und wieder Arbeitnehmer wird, so erfolgt die Weiterversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Pflichtversicherung. Auch privat versicherte Angestellte, die den Arbeitsplatz wechseln und an ihrem neuen Arbeitsplatz mit ihrem Einkommen nicht mehr die Versicherungspflichtgrenze erreichen, erhalten werden weiter versichert und dürfen nicht mehr privat versichert bleiben. Auch im Rahmen der Familienversicherung kann für Privatversicherte die gesetzliche Versicherungspflicht notwendig werden. Ist ein privat Versicherter beispielsweise ohne Einkommen, weil er sein Unternehmen aufgegeben hat und keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, so kann er vom Ehegatten beitragsfrei in dessen gesetzlicher Krankenversicherung mitversichert werden. Privatversicherte Angestellte, die aus unterschiedlichen Gründen arbeitslos werden und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden ebenfalls wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.