Selbstbehalt

In Hinsicht auf die Krankenversicherung ist immer wieder von Selbstbehalt die Rede. Hier ist der Eigenanteil auf Heil- und Hilfsmittel sowie bei Zahnersatz, den gesetzlich Versicherte zu zahlen haben, gemeint. Der Selbstbehalt beträgt hier bei gesetzlich Versicherten meist rund die Hälfte der anfallenden Kosten. Gesetzlich Versicherte haben allerdings einen Weg, den Selbstbehalt zu umgehen – mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Eine solche ist bereits zu geringen Beiträgen pro Monat erhältlich. Die ganze Familie kann im Rahmen einer Familienversicherung in den Vertrag mit aufgenommen werden und hier gewähren die Versicherungsunternehmen der privaten Krankenversicherungen Rabatte für Familienmitglieder. Eine private Krankenzusatzversicherung fängt die Kosten auf, die dem gesetzlich Versicherten durch den Selbstbehalt entstehen – zum im Vertrag vereinbarten Tarif.