Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist in der privaten Krankenversicherung üblich. Sie bedeutet, dass der privat Versicherte bei Abschluss des Versicherungsvertrags die Summe der gewünschten Selbstbeteiligung frei wählen kann und während der Versicherungszeit die Krankheitskosten bis zum Erreichen dieser Summe trägt. Die Höhe der Selbstbeteiligung wirkt sich auf die Beitragshöhe aus. Ist der Versicherungsnehmer bereit, eine höhere Summe an Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen, wird der Beitrag für die private Krankenversicherung noch günstiger, wählt er eine eher niedrige Summe, steigt der Beitrag. Versicherte müssen im Laufe eines Kalenderjahres alle Belege über Medikamente, Heil- und Hilfsmitteln oder auch Arztrechnungen bei der privaten Krankenkasse einreichen. Bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung zahlt der Versicherte diese Rechnungen zwar selbst, sobald der Betrag jedoch überschritten wird, erstattet die private Krankenversicherung sämtliche Kosten, die für die Gesundheit aufgewendet wurden, sofern die Leistungen im Vertrag vereinbart wurden.