Selbständigkeit

Von Selbstständigkeit spricht man dann, wenn eine Person einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, auf eigene Rechnung arbeitet und nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig und können sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, wenn sie das möchten. Bei Selbstständigkeit steht jedoch auch der Weg in die private Krankenversicherung offen. Selbstständige sind definitiv in der privaten Krankenversicherung besser aufgehoben. Die Beiträge sind wesentlich günstiger und betragen häufig nur die Hälfte des Beitrags, der für die gesetzliche Krankenkasse aufgewendet werden müsste. Außerdem ist die gesundheitliche Versorgung durchaus als optimal zu bezeichnen, während der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nur die absolut medizinisch notwendige Versorgung enthält. Mehr zur Krankenversicherung für Selbstständige.