Abrechnungsprinzip

Das Abrechnungsprinzip der privaten Krankenversicherung sorgt noch immer für Irrtümer und Misstrauen bei Personen, die über eine private Krankenversicherung nachdenken. Von Selbstbeteiligung ist die Rede und von Arztrechnungen, die der Patient selbst zu tragen hat. Diese Tatsache wirft bei vielen Menschen Fragen auf. Grundsätzlich jedoch ist das Abrechnungsprinzip der privaten Krankenversicherung recht einfach. Der Versicherungsnehmer vereinbart eine bestimmte Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten pro Jahr. Diese können bei 500, aber auch bei 1000 Euro pro Kalenderjahr liegen. In die Selbstbeteiligung fließen alle Kosten mit ein, die zur Gesunderhaltung notwendig werden. Grundsätzlich erhält der Privatpatient vom behandelnden Arzt eine Rechnung über die Behandlung. Den Rechnungsbetrag zahlt der Patient an den Arzt, entweder bar oder per Überweisung. Dann kann er die Rechnung bei seiner Krankenversicherung einreichen und erhält den Betrag erstattet, sofern die Selbstbeteiligung bereits ausgeschöpft ist. Die Kosten bis zur Grenze der Selbstbeteiligung hat der Patient selbst zu tragen. Dieses Abrechnungsprinzip kommt allerdings nur bei Arztbesuchen zum Tragen. Bei einem stationären Aufenthalt rechnet die Klinik direkt mit der Krankenversicherung ab.