Abschlussagent

Wenn ein Vertrag zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherungsunternehmen zustande kommt, ist häufig ein Abschlussagent beteiligt. Es handelt sich hierbei um einen Vermittler, der im Auftrag des Versicherungsunternehmens den Kunden hinsichtlich der gewünschten Versicherung ausführlich berät. Er ist vom Unternehmen berechtigt, einen Versicherungsabschluss mit dem Kunden zu tätigen und in den meisten Fällen auch bereits eine Deckungszusage zu erteilen. Sind Versicherungsrisiken zu befürchten, darf der Abschlussagent die Deckungszusage nur unter Vorbehalt erteilen und mit dem Hinweis auf einen möglichen Risikozuschlag. In solchen Fällen wird er Rücksprache mit dem Unternehmen halten, welches dann über die Annahme des Antrags und somit für die Übernahme des Versicherungsrisikos entscheidet.