Abmeldung

Von Abmeldung ist hinsichtlich der Krankenversicherung immer dann die Rede, wenn ein Versicherungsnehmer die Krankenkasse wechselt. Die Abmeldung erfolgt dann zu einem bestimmten Zeitpunkt. Pflichtversicherte, die ihren Arbeitsplatz wechseln oder arbeitslos werden, müssen keine Abmeldung vornehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung wird vom nächsten Arbeitgeber übernommen und im Fall der Arbeitslosigkeit wird sie weiter geführt. Wer allerdings aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss eine Abmeldung vornehmen. Darüber stellt die Krankenkasse eine Abmeldebescheinigung aus, die dann bei der neuen Krankenversicherung vorgelegt werden muss. Die Abmeldung von der privaten Krankenversicherung erfolgt dann, wenn ein Wechsel des Versicherungsunternehmens vorgenommen werden soll oder aber wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein ehemals Selbstständiger wieder in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehrt.