Abmeldung von der Gruppenversicherung

Eine Gruppenversicherung ist immer günstiger als ein Einzelvertrag. Da hier gleich mehrere Versicherungsnehmer gegen ein festgelegtes Versicherungsrisiko versichert werden, kann die Gesellschaft mit besonders günstigen Beiträgen Rabatte für die einzelnen Versicherten gewähren. Von einer Gruppenversicherung ist beispielsweise die Rede, wenn Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Aber auch die Familienversicherung bei der privaten Krankenversicherung gilt als Gruppenversicherung. Die Abmeldung von der Gruppenversicherung einzelner Versicherter erfolgt dann, wenn die ursprüngliche Vertragsgrundlage sich verändert hat. Besteht ein Gruppenversicherungsvertrag über den Arbeitgeber, so erfolgt die Abmeldung von der Gruppenversicherung des Einzelnen dann, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird – sofern es der Arbeitgeber ist, der für die Beiträge aufkommt. Die Abmeldung von der Gruppenversicherung ist nicht erforderlich, wenn die Versicherungsnehmer ihre Beiträge selbst zahlen und somit kann der Vertrag bestehen bleiben. Eine Abmeldung von der Gruppenversicherung im Rahmen einer Familienversicherung erfolgt dann, wenn eines der versicherten Mitglieder ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis antritt oder aber hauptberuflich selbstständig tätig wird. Bei Antritt einer selbstständigen Tätigkeit erfolgt die Abmeldung von der Gruppenversicherung innerhalb der Familienversicherung und mündet in einen Einzelvertrag, sofern der Versicherte dies wünscht.