Abmeldebescheininung

Wenn ein Versicherungsnehmer einen Vertrag kündigt, erhält er in der Regel eine Abmeldebescheinigung. Dies gilt für sämtliche Arten der Versicherung, hat aber besondere Relevanz hinsichtlich der Krankenversicherung. Wer von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechselt, wird häufig aufgefordert, die Abmeldebescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen. Umgekehrt erwartet die gesetzliche Krankenversicherung eine Abmeldebescheinigung der letzten Krankenversicherung des Versicherungsnehmers, wenn ein neuer Vertrag geschlossen wird. Auch für Versicherungsnehmer, die von einer privaten Krankenversicherung zu einer neuen Gesellschaft wechseln möchten, ist die Abmeldebescheinigung der alten Gesellschaft nicht ohne Bedeutung. Der Versicherungsbeginn bei der neuen Gesellschaft kann entsprechend geplant werden, so dass keine doppelten Beiträge geleistet werden müssen und ein fließender Übergang entsteht.