Ablehnung Antrag

Stellt ein Versicherungsnehmer einen Antrag auf private Krankenversicherung, gibt er damit eine einseitige Willenserklärung ab. Im Antrag auf Krankenversicherung müssen sämtliche relevanten Daten angegeben werden. Unter anderem sind auch die Fragen zur Gesundheit zu beantworten und an dieser Stelle sollte der Antragsteller besonders sorgfältig vorgehen. Gefragt wird nach Vorerkrankungen und chronischen Erkrankungen. Unter Vorerkrankungen ist keinesfalls die letzte Grippe zu verstehen, sondern vielmehr ernsthafte Erkrankungen, die möglicherweise erneut ausbrechen könnten oder noch nicht in der Therapie abgeschlossen sind. Chronische Erkrankungen sind zwingend anzugeben, denn sie verursachen der Krankenversicherung entsprechende Kosten. Auch wenn bereits chronische Erkrankungen oder Vorerkrankungen vorliegen, muss es nicht zu einer Ablehnung vom Antrag seitens der Versicherung kommen. In vielen Fällen berechnet die Gesellschaft einen entsprechenden Risikozuschlag um die Mehrkosten zu decken, die durch chronische Erkrankungen entstehen. Zu einer Ablehnung vom Antrag kommt es in der Regel nur dann, wenn der Antragsteller als Versicherungsnehmer ein nicht einzuschätzendes Risiko darstellen würde, aber auch wenn nachweislich falsche Angaben gemacht oder Krankheiten verschwiegen wurden.