Abgrenzung Selbständigkeit

Als selbstständig gilt, wer in seinem eigenen Namen und auf seine eigene Rechnung eine berufliche Tätigkeit ausübt. Der Selbstständige trägt hierbei vollständig das Unternehmerrisiko. Der Unternehmer, der hauptberuflich selbstständig ist, ist nicht mehr versicherungspflichtig, das bedeutet, er darf sich privat krankenversichern. Von der Abgrenzung der Selbstständigkeit ist die Rede, wenn es sich um eine hauptberufliche Selbstständigkeit handelt. Versicherungspflichtig hingegen bleiben Unternehmer, die sich nur nebenberuflich selbstständig gemacht haben und ein gewisses Einkommen als auch eine bestimmte Anzahl an Wochenarbeitsstunden in ihrer Selbstständigkeit nicht überschreiten. In diesem Fall bleibt die Versicherungspflicht bestehen. Die Abgrenzung der Selbstständigkeit kommt nur zum Tragen, wenn das Haupteinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit bezogen wird. Der Arbeitgeber kann jedoch die Abgrenzung der Selbstständigkeit verlangen, wenn der Arbeitnehmer mit seiner nebenberuflichen Selbstständigkeit das Nebeneinkommen überschreitet. In diesem Fall muss er sich an den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers beteiligen.