Abgrenzung PKV – GKV

Die PKV, deren Ausrichtung nach dem sogenannten Individualprinzip erfolgt, welches Leistungsumfang und Beitragshöhe weitgehend vom individuell vereinbarten Versicherungstarif abhängig macht, unterscheidet sich grundlegend von der GKV und deren Ausrichtung nach dem Solidaritätsprinzip. Versicherte werden von der GKV grundsätzlich gleich behandelt, insbesondere in Bezug auf die übernommenen Leistungen und die Beitragsberechnung. Eine deutliche Abgrenzung PKV – GKV ist besonders hinsichtlich der Beitragserhebung möglich. Beiträge der GKV richten sich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten, wobei Familienmitglieder, sofern sie nicht selbst einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, beitragsfrei mitversichert werden können. Die PKV wiederum orientiert sich in der Beitragsberechnung am Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand sowie dem gewählten Tarif. Für jedes Familienmitglied sind eigenständige Beiträge zu entrichten. Hier werden jedoch großzügige Rabatte gewährt. Eine Besonderheit der PKV ist auch die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung von bis zu sechs Monaten, im Falle keiner oder einer nur geringen Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtleistungen. Diese können, anders als die in der PKV privatrechtlich vereinbarten Leistungen, mitunter durch Gesetzesänderungen auch verringert werden. Eine weitere Abgrenzung PKV - GKV findet im Abrechnungsbereich statt. Die GKV folgt dem Sachleistungsprinzip, d.h. sie gewährleistet die Sachleistung der Behandlung und Medikation, die direkt abgerechnet werden. Aus Kostengründen sind Zuzahlungen zu Medikamenten genau wie die Entrichtung einer Praxisgebühr Pflicht, so dass die GKV heute einzig eine Basisversorgung nach medizinischer Notwendigkeit gewährleistet. Die PKV hingegen folgt dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip, d.h. sie erstattet dem Versicherten die bereits beglichenen Rechnungen. Zuzahlungen zu Medikamenten und die Praxisgebühr fallen nicht an, wodurch die PKV bisweilen günstiger sein kann als die GKV, während auch teure Behandlungen übernommen werden.